Batterieverordnung
Hinweise zur Batterieverordnung
Die deutsche Batterieverordnung soll
den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien verringern,
indem sie verbietet, dass bestimmte schadstoffhaltige Batterien in den
Verkehr gebracht werden sowie Rücknahmepflichten statuiert.
Die Batterieverordnung bei uns...
Grundsätzlicher
Hintergrund der Batterieverordnung - über die Sie sich als Kunde
jederzeit auch über die unten aufgeführten Links informieren können -
ist die Verpflichtung des Verkäufers entsprechende Rücknahmesysteme für
verkaufte Batterien, Akkumulatoren etc. anzubieten.
-Batterien gehören nicht in den Hausabfall
-Batterien sind entsorgungsbedürftiger Sondermüll
-Wir als Verkäufer sind verpflichtet Ihnen als Kunden Rückgabemöglichkeiten für Batterien anzubieten
-Wir
als Verkäufer haben dafür zu sorgen, dass wir Batterien hier vor Ort
zurücknehmen oder Ihnen Rückgabemöglichkeiten in einer zumutbaren
Entfernung von Ihrem Standort nennen / anbieten.
Auszug aus der Batterieverordnung
§
5 Pflichten der Vertreiber (1) 1Wer als Vertreiber Batterien an
Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, vom Endverbraucher Batterien in
der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich
zurückzunehmen. 2Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu
gewährleisten. 3Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich
auf Batterien der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder
geführt hat, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher
üblicherweise entledigen. (2) 1Der Vertreiber ist verpflichtet, die von
ihm zurückgenommenen Batterien einem Rücknahmesystem der Hersteller nach
§ 4 Abs. 2 oder, soweit ein Hersteller ein eigenes Rücknahmesystem nach
§ 4 Abs. 3 eingerichtet hat, diesem zu überlassen. 2§ 4 Abs. 3 Satz 4
bleibt unberührt. (3) Absatz 2 gilt nicht für Starterbatterien oder die
in § 8 genannten Batterien. (4) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
Erläuterungen
Batterien oder Akkumulatoren die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In
der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung
des Schadstoffes. "CD" steht für Cadmium, "Pb" für = Blei und "Hg" für
Quecksilber. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns bitte an.
Ihr Kontakt bei RuTorg.net
Kurasov & Berg GbR
Oselohfeld 32
29323 Wietze
E-Mail: pay@rutorg.net
oder nutzen Sie unser Kontaktformular im Shop
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Hinweise zur Batterieentsorgung
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien
als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir
als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich
an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den
Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
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Kurasov & Berg GbR
Oselohfeld 32
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E-Mail: pay@rutorg.net
letzte Aktualisierung: 23.07.2020